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III 2021 37

Sozialwesen (Kostenübernahme für einen Aufenthalt in einer Einrichtung für Jugendliche)

Sz Verwaltungsgericht · 2021-06-28 · Deutsch SZ
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Sozialwesen (Kostenübernahme für einen Aufenthalt in einer Einrichtung für Jugendliche) | Verschiedenes

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2021 37Entscheid vom 28. Juni 2021Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, VizepräsidentIrene Thalmann, Richterinlic.iur. Karl Gasser, RichterMLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,handelnd durch den Gemeinderat,A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin LL.M. B.________,gegenDepartement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandKostenübernahme für einen stationären Aufenthalt in einerEinrichtung für JugendlicheSachverhalt:A.Mit Verfügung Nr. 289 vom 2. November 2020 mit der Überschrift "A.________/ Kostentragung für Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendeinrichtung" hat das kantonale Departement des Innern u.a. was folgt festgehalten:1. Sachverhalt1.1C.________, geb. ___2001, ist 19 Jahre alt und somit volljährig. Er ist österreichischer Staatsangehöriger und am 9. Februar 2007 mit seiner Mutter in die Schweiz eingereist. Er hat eine gültige B-Aufenthaltsbewilligung des Kantons Schwyz bis 7. Februar 2023. D.________, die Mutter von C.________, geb. ____19__, war bis zur Volljährigkeit von C.________ Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge. Am 14. Oktober 2014 wurde ihr letztmals das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Art. 310 des Zivilgesetzbuches (ZGB) entzogen. Zudem bestand für C.________ eine Kindesschutzmassnahme im Sinne von

III 2021 37

Entscheid vom 28. Juni 2021

Besetzung

lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident

Irene Thalmann, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter

MLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________,handelnd durch den Gemeinderat,A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin LL.M. B.________,

gegen

Departement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Departement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,

Gegenstand

Kostenübernahme für einen stationären Aufenthalt in einerEinrichtung für Jugendliche