Sozialwesen (Kostenübernahme für einen Aufenthalt in einer Einrichtung für Jugendliche) | Verschiedenes
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
III 2021 37Entscheid vom 28. Juni 2021Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, VizepräsidentIrene Thalmann, Richterinlic.iur. Karl Gasser, RichterMLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,handelnd durch den Gemeinderat,A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin LL.M. B.________,gegenDepartement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandKostenübernahme für einen stationären Aufenthalt in einerEinrichtung für JugendlicheSachverhalt:A.Mit Verfügung Nr. 289 vom 2. November 2020 mit der Überschrift "A.________/ Kostentragung für Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendeinrichtung" hat das kantonale Departement des Innern u.a. was folgt festgehalten:1. Sachverhalt1.1C.________, geb. ___2001, ist 19 Jahre alt und somit volljährig. Er ist österreichischer Staatsangehöriger und am 9. Februar 2007 mit seiner Mutter in die Schweiz eingereist. Er hat eine gültige B-Aufenthaltsbewilligung des Kantons Schwyz bis 7. Februar 2023. D.________, die Mutter von C.________, geb. ____19__, war bis zur Volljährigkeit von C.________ Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge. Am 14. Oktober 2014 wurde ihr letztmals das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Art. 310 des Zivilgesetzbuches (ZGB) entzogen. Zudem bestand für C.________ eine Kindesschutzmassnahme im Sinne von
III 2021 37
Entscheid vom 28. Juni 2021
Besetzung
lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident
Irene Thalmann, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter
MLaw Stefanie Zlauwinen, a.o. Gerichtsschreiberin
Parteien
A.________,handelnd durch den Gemeinderat,A.________,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin LL.M. B.________,
gegen
Departement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,
Departement des Innern,Kollegiumstrasse 28,Postfach 2160, 6431 Schwyz,
Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,
Gegenstand
Kostenübernahme für einen stationären Aufenthalt in einerEinrichtung für Jugendliche